BKF-Module

Gewerbliche Fahrer mit einem Fahrzeug ab 3,5t sind laut dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gesetzlich dazu verpflichtet sich weiterzubilden. In einem Zyklus von fünf Jahren müssen dazu 35 Stunden Weiterbildung in den BKF-Modulen nachgewiesen werden können.

 

Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.

Modul 1 - Eco-Training

  • Kraftstoffverbrauch optimieren
  • Verschleiß reduzieren
  • neue Technik in LKW

Modul 2 - Kontrollgeräte und Sozialvorschriften

  • Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten
  • Bedienung digitaler Kontrollgeräte

Modul 3 - Sicherheit im Fokus

  • Verhalten bei Unfällen/Notfällen
  • Sicherheitstechnik in LKW

Modul 4 - Der Kunde im Mittelpunkt

  • Verhalten gegenüber dem Kunden um ein positives Bild für das Unternehmen zu vermitteln
  • Gesundheitsschäden vorbeugen
  • Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung

Modul 5 - Ladungssicherung

  • Sicherheitsvorschriften zur korrekten Sicherung der Ladung