Traktor Klassen

L

Fahrzeugart

  1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
    • bis 40 km/h
    • mit Anhängern bis 25 km/h
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge, jeweils
    • bis 25 km/h
    • auch mit Anhängern

Mindestalter

16 Jahre

Eingeschlossen

-

Bemerkungen

-

T

Fahrzeugart

  1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
    • bis 60 km/h
    • auch mit Anhängern
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für lof Zwecke bestimmt und eingesetzt, jeweils
    • bis 40 km/h
    • auch mit Anhängern

Mindestalter

16 Jahre

Eingeschlossen

AM / L

Bemerkungen

Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre