Zweirad Klassen

AM

Fahrzeugart

  1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor, z. B. Pedelecs)
    • bis 45 km/h
    • bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
    • bis 4 kW (Elektromotor)
  2. Dreirädrige Kleinkrafträder
  3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils
    • bis 45 km/h
    • bis 50 cm³ (Fremdzündmotor)
    • bis 4 kW (Elektromotor oder anderer Verbrennungsmotor)

Mindestalter

16 Jahre, 15 Jahre (Modellversuch)

 

Modellversuch "Moped mit 15" gültig für den Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt und den Freistaat Thüringen.

Befristet bis 30.04.2018!

Eingeschlossen

-

Bemerkungen

Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeuge ohne Batterien)

A1

Fahrzeugart

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • bis 125 cm³
    • bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
    • mehr als 45 km/h
    • mehr als 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
    • bis 15 kW

Mindestalter

16 Jahre

Eingeschlossen

AM

Bemerkungen

-

A2

Fahrzeugart

Krafträder

(auch mit Beiwagen)

  • bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)

Mindestalter

18 Jahre

Eingeschlossen

AM / A1

Bemerkungen

Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 Aufstieg durch praktische Prüfung

A

Fahrzeugart

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • mehr als 45 km/h
    • mehr als 50 cm³
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
    • mehr als 45 km/h
    • mehr als 50 cm³
    • mehr als 15 kW

Mindestalter

  1. 24 Jahre (Krafträder bei Direktzugang)
  2. 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 kW)
  3. 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)

Eingeschlossen

AM / A1 / A2

Bemerkungen

Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2 Aufstieg durch praktische Prüfung


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