Bus Klassen

D

Fahrzeugart

Kraftfahrzeuge

(nicht Klasse A1, A2, A)

  • Fahrer UND bis 8 Personen
  • mehr als 8 m Gesamtlänge

auch mit Anhänger

  • bis 750 kg

Mindestalter

  1. 24 Jahre
  2. 23 Jahre nach Erwerb "Beschleunigte Grundqualifikation BKF"
  3. 21 Jahre
    • nach Erwerb "Grundqualifikation BKF"
    • nach Erwerb "Beschleunigte Grundqualifikation BKF" (Linienverkehr bis 50 km)
  4. 20 Jahre bei Berufsausbildung
  5. 18 Jahre bei Berufsausbildung (Linienverkehr bis 50 km oder Fahrten ohne Fahrgäste)

Eingeschlossen

D1

Bemerkungen

Unter 24 Jahren, vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung

DE

Fahrzeugart

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D

 

mit Anhänger

  • mehr als 750 kg

Mindestalter

siehe D

Eingeschlossen

D1E / BE

Bemerkungen

siehe D

D1

Fahrzeugart

Kraftfahrzeuge

(nicht Klasse A1, A2, A)

  • Fahrer UND bis 16 Personen
  • bis 8 m Gesamtlänge

auch mit Anhänger

  • bis 750 kg

Mindestalter

  1. 21 Jahre
  2. 18 Jahre bei Berufsausbildung

Eingeschlossen

siehe B

Bemerkungen

Unter 21 Jahren oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung

D1E

Fahrzeugart

Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1

 

mit Anhänger

  • mehr als 750 kg

Mindestalter

siehe D1

Eingeschlossen

BE

Bemerkungen

siehe D1